Title: Entkernung bei Gebäuden mit Denkmalschutz – ist das möglich?
Author: RegioHelden
Published: 11. September 2023
Last modified: 15. Januar 2026

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# Entkernung bei Gebäuden mit Denkmalschutz – ist das möglich?

 Veröffentlicht am 11. September 202315. Januar 2026

Nicht in allen Fällen sind Abbruch oder Entkernung eines Gebäudes ohne Weiteres 
möglich. Steht das entsprechende Bauwerk unter Denkmalschutz, sind **strikte Auflagen**
bis hin zu einem Verbot von Abriss oder Entkernung zu beachten. Unser Artikel zeigt
auf, in welchen Fällen eine Entkernung möglich ist und was Sie sonst noch beachten
sollten.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.eber-abbruch.de/entkernung-bei-gebaeuden-mit-denkmalschutz-ist-das-moeglich/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Welche Auflagen gelten für Denkmalgebäude?](https://www.eber-abbruch.de/entkernung-bei-gebaeuden-mit-denkmalschutz-ist-das-moeglich/?output_format=md#auflagen-denkmalgebaeude)
 3. [Welche Strafen drohen bei Entkernung oder Abriss?](https://www.eber-abbruch.de/entkernung-bei-gebaeuden-mit-denkmalschutz-ist-das-moeglich/?output_format=md#strafen-entkernung-abriss)
 4. [Welche Genehmigungen müssen eingeholt werden?](https://www.eber-abbruch.de/entkernung-bei-gebaeuden-mit-denkmalschutz-ist-das-moeglich/?output_format=md#genehmigungen)
 5. [Professionelle Beratung nutzen](https://www.eber-abbruch.de/entkernung-bei-gebaeuden-mit-denkmalschutz-ist-das-moeglich/?output_format=md#professionelle-beratung)

christophotograph – stock.adobe.

## Das Wichtigste in Kürze

 * Ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäudes darf nicht ohne Weiteres abgerissen
   oder entkernt werden – teure Strafen drohen.
 * Im Kontakt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde sind die Bedingungen abzuklären,
   unter denen die Entkernung möglich ist.
 * Die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister sichert zu, alle Auflagen
   für die Entkernung einzuhalten.

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## **Welche Auflagen gelten für Denkmalgebäude?**

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, gilt es als besonders erhaltenswert. Dies
steht im direkten Widerspruch zum Wunsch, das Gebäude zu entkernen oder gänzlich
abzureißen. Um dieses **unverfälscht in seinem aktuellen Zustand** zu erhalten, 
müssen Eigentümer bei entsprechenden Wünschen strikten Auflagen folgen.
Diese Auflagen
werden durch die zuständige Denkmalschutzbehörde formuliert. Hierfür ist nachzuweisen,
dass der Abriss oder die Entkernung lohnt und es **keine sinnvolle Alternative zum
Erhalt** des Gebäudes gibt. Dies gilt beispielsweise, wenn das Denkmalgebäude stark
verfallen ist, eine umfassende Sanierung jedoch sachlich oder finanziell nicht lohnt.

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## **Welche Strafen drohen bei Entkernung oder Abriss?**

Eigentümer oder Käufer eines Denkmalgebäudes seien dringend davor gewarnt, in Eigenregie
zu handeln und ohne Rücksprache mit der Behörde einen Abriss oder eine Entkernung
einzuleiten. Dies kann ganz schön teuer werden. Abhängig von der Art des Gebäudes
und dem Bundesland können** Geldstrafen bis zu fünf Millionen Euro** oder Freiheitsstrafen
bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden.

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## **Welche Genehmigungen müssen eingeholt werden?**

Eine Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde stellt** immer eine Ausnahmeregelung**
dar. Der Eigentümer sollte anhand von Gutachten und anderer Dokumente belegen, dass
die Entkernung bzw. der Abriss selbst für ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude
sinnvoll sind. Letztlich obliegt es der Behörde, dieser Begründung zu folgen oder
den erhaltenswerten Charakter des Bauwerks in den Vordergrund zu stellen.
Wichtige
Faktoren sind hierbei, ob Erhalt und Instandsetzung langfristig wirtschaftlich rentabel
sind und es keine erkennbare, sinnvolle Nutzung des Denkmalgebäudes in seinem aktuellen
Zustand gibt. Hier können Eigentümer zudem Glück haben, wenn alleine** eine Entkernung
anstelle des vollständigen Abrisses** gewünscht ist. Da das Gebäude in seinen Grundmauern
erhalten bleibt, stehen die Chancen auf eine Genehmigung durch die Behörde minimal
besser.

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## **Professionelle Beratung nutzen**

Strafen drohen auch dann, wenn kein expliziter Abriss des Bauwerks geplant war. 
So ist es denkbar, dass während einer unprofessionellen Entkernung das Gebäude großen
Schaden nimmt und letztlich doch abgerissen werden muss. Um dies zu vermeiden, sollte
die **Entkernung durch einen Fachbetrieb** durchgeführt werden. Hier steht Ihnen
die EBER GmbH als Partner für die [Entkernung in Stuttgart](https://www.eber-abbruch.de/entkernung/)
und Umgebung von der sachlichen Beratung bis zu den anfallenden Arbeiten in Rat 
und Tat zur Seite.

## Beitragsnavigation

[So funktioniert die Schadstoffsanierung in öffentlichen Gebäuden](https://www.eber-abbruch.de/so-funktioniert-die-schadstoffsanierung-in-oeffentlichen-gebaeuden/)

[Für welche Abbrucharbeiten ist eine Genehmigung notwendig?](https://www.eber-abbruch.de/fuer-welche-abbrucharbeiten-ist-eine-genehmigung-notwendig/)