Title: Für welche Abbrucharbeiten ist eine Genehmigung notwendig?
Author: RegioHelden
Published: 16. Oktober 2023
Last modified: 16. Januar 2026

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# Für welche Abbrucharbeiten ist eine Genehmigung notwendig?

 Veröffentlicht am 16. Oktober 202316. Januar 2026

Ob Modernisierungsarbeiten, eine Umgestaltung oder auch einfach die Vergrößerung
des Gartens – es kann viele Gründe geben, um Teile eines Gebäudes abreißen zu wollen.
In vielen Fällen ist eine **Genehmigung der Landesbaubehörde** notwendig. EBER GmbH,
Ihr Unternehmen für [Abbrucharbeiten in Baden-Württemberg](https://www.eber-abbruch.de/abbrucharbeiten/),
erklärt, was es mit der **Abbruchgenehmigung** auf sich hat.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.eber-abbruch.de/fuer-welche-abbrucharbeiten-ist-eine-genehmigung-notwendig/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Wann ist eine Genehmigung notwendig?](https://www.eber-abbruch.de/fuer-welche-abbrucharbeiten-ist-eine-genehmigung-notwendig/?output_format=md#wann-ist-eine-genehmigung-notwendig)
 3. [Abbrucharbeiten bei kleinen Gebäuden](https://www.eber-abbruch.de/fuer-welche-abbrucharbeiten-ist-eine-genehmigung-notwendig/?output_format=md#abbrucharbeiten-bei-kleinen-gebaeuden)
 4. [Abbrucharbeiten bei großen Gebäuden](https://www.eber-abbruch.de/fuer-welche-abbrucharbeiten-ist-eine-genehmigung-notwendig/?output_format=md#abbrucharbeiten-bei-grossen-gebaeuden)
 5. [Genehmigung einholen](https://www.eber-abbruch.de/fuer-welche-abbrucharbeiten-ist-eine-genehmigung-notwendig/?output_format=md#genehmigung-einholen)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * In bestimmten Fällen ist der Abbruch kleiner Gebäude ohne Genehmigung möglich.
 * Für das Erteilen der Genehmigung ist die Bauaufsicht zuständig.
 * Im Unterschied zu einem Abriss werden bei einem Abbruch bloß Teile des Gebäudes
   abgetragen.

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## Wann ist eine Genehmigung notwendig?

In Deutschland ist die Bauaufsicht für Belange rund um das Errichten von Gebäuden,
aber auch den Abbruch bzw. Abriss zuständig. Tatsächlich dürfen Sie ein Gebäude,
dessen Eigentümer oder Eigentümerin Sie sind und das sich auf Ihrem Grundstück befindet,
nicht ohne vorherige **Rücksprache mit der Baubehörde** abreißen – unabhängig davon,
ob sich Nachbarn und Nachbarinnen in der Nähe befinden oder nicht. Zu bedenken ist,
dass ein Abbruch oder Abriss ohne vorangehende Genehmigung ein **Bußgeld** zur Folge
haben kann. Die Erteilung der Genehmigung **unterscheidet sich von Bundesland zu
Bundesland**. Je nach Adresse können somit auch die individuellen Verordnungen bzw.
Voraussetzungen durchaus Differenzen aufweisen.

 * Genehmigung vorab einholen
 * Bußgeldzahlung bei unerlaubtem Abriss
 * unterschiedliche Vorschriften je nach Bundesland

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## Abbrucharbeiten bei kleinen Gebäuden

Kleinere [Abbrucharbeiten z.B. in Esslingen](https://www.eber-abbruch.de/abbrucharbeiten-esslingen/)
können Sie oftmals ohne vorangehende Abbruchgenehmigung durchführen. Leider gibt
es keine eindeutigen bundesländerübergreifenden Regelungen, sodass in jedem Fall
eine **individuelle Entscheidung** erfolgt – schließlich sind ja auch die Architektur
und Lage jedes Gebäudes individuell. Als Anhaltspunkt gilt, dass bei Nebengebäuden
unter 300 Quadratmetern meist keine Genehmigung notwendig ist, um einen Abbruch 
durchzuführen. Allerdings müssen Sie in jedem Fall das **Bauamt zu geplanten Abbrucharbeiten
informieren**. Bedenken Sie, dass auch beim Abbruch kleiner Anbauten stets eine 
vorab erfolgte Rücksprache mit dem Bauamt notwendig ist! Ebenso müssen Sie umliegende
Nachbarn und Nachbarinnen sowie **Anbieter und Anbieterinnen von Strom, Gas und 
Wasser** über die geplanten Arbeiten in Kenntnis setzen.

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## Abbrucharbeiten bei großen Gebäuden

Bei größeren Gebäuden bestehen oftmals **zusätzliche Auflagen** hinsichtlich der
Entsorgung sowie des Umweltschutzes. Bevor Sie die Genehmigung beantragen, sollten
Sie daher die Entsorgung von anfallendem Bauschutt geplant haben. Auch die Methode
der [Abbrucharbeiten z.B. in Karlsruhe](https://www.eber-abbruch.de/abbrucharbeiten-karlsruhe/)
spielt eine entscheidende Rolle – beispielsweise hinsichtlich Lärm, Umweltverträglichkeit
sowie Arbeitssicherheit. Neben den **Dimensionen und der Lage der eigenen Immobilie**
ist auch der Schadstoffgehalt der betroffenen Bausubstanz sowie die zur Verfügung
stehenden Zugangsmöglichkeiten und eine etwaige Sicherheitsbeeinträchtigung von 
Nachbargebäuden in Erfahrung zu bringen.

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## Genehmigung einholen

Die Genehmigung wird direkt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt. Die
Zuständigkeit richtet sich nicht nach dem persönlichen Wohnsitz, sondern der Adresse**
der geplanten Abbruchstelle**. Dabei müssen Sie nicht nur das Abbruchvorhaben detailliert
erklären, sondern bereits das **zuständige Abbruchunternehmen nennen**. Auf Wunsch
kann die Genehmigung auch durch das Abbruchunternehmen erfolgen. Einmal ausgestellt,
ist die Genehmigung **nicht zeitlich unbegrenzt gültig**. Erfolgt der Abbruch nicht
innerhalb der jeweiligen Frist (meist drei Jahre nach Ausstellung), ist eine **erneute
Beantragung** der Genehmigung notwendig. 

Wir, die EBER GmbH, unterstützen Sie gerne bei Ihrem Abbruchvorhaben in Stuttgart
und Umgebung. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich zu [Abbrucharbeiten in Reutlingen](https://www.eber-abbruch.de/abbrucharbeiten-reutlingen/)
beraten oder holen Sie Ihr unverbindliches Angebot ein. Wir freuen uns auf Ihre 
Kontaktaufnahme!

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[Entkernung bei Gebäuden mit Denkmalschutz – ist das möglich?](https://www.eber-abbruch.de/entkernung-bei-gebaeuden-mit-denkmalschutz-ist-das-moeglich/)

[Sicherheit bei der Schadstoffsanierung](https://www.eber-abbruch.de/sicherheit-bei-der-schadstoffsanierung/)