Title: Können Abbruchkosten von der Steuer abgesetzt werden?
Author: RegioHelden
Published: 14. Februar 2024
Last modified: 16. Januar 2026

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# Können Abbruchkosten von der Steuer abgesetzt werden?

 Veröffentlicht am 14. Februar 202416. Januar 2026

Der Abriss von Gebäuden geht oft **mit erheblichen Kosten** einher. Doch wussten
Sie, dass Abbruchkosten **steuerlich geltend gemacht** werden können? In diesem 
Blogartikel werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Fälle und klären die Frage:
Welche [Abbrucharbeiten u.a. in Ulm](https://www.eber-abbruch.de/abbrucharbeiten-ulm/)
können von der Steuer abgesetzt werden und was gilt es dabei zu beachten?

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## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.eber-abbruch.de/koennen-abbruchkosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/?output_format=md#wichtigste-in-kuerze)
 2. [Abbruchkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten](https://www.eber-abbruch.de/koennen-abbruchkosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/?output_format=md#abbruchkosten-als-betriebsausgaben-werbungskosten)
 3.  a. [Fall 1: Selbst errichtetes Gebäude wird abgebrochen](https://www.eber-abbruch.de/koennen-abbruchkosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/?output_format=md#selbst-errichtetes-gebaeude-wird-abgebrochen)
     b. [Fall 2: Erworbenes Gebäude ohne Abbruchabsicht](https://www.eber-abbruch.de/koennen-abbruchkosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/?output_format=md#erworbenes-gebaeude-ohne-abbruchabsicht)
     c. [Fall 3: Erworbenes Gebäude mit Abbruchabsicht](https://www.eber-abbruch.de/koennen-abbruchkosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/?output_format=md#erworbenes-gebaeude-mit-abbruchabsicht)
     d. [Fall 4: Privatvermögen wird zum Betriebsvermögen](https://www.eber-abbruch.de/koennen-abbruchkosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/?output_format=md#privatvermoegen-wird-zum-betriebsvermoegen)
 4. [Was gilt es zu beachten?](https://www.eber-abbruch.de/koennen-abbruchkosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/?output_format=md#was-gilt-es-zu-beachten)

Vladimir Polikarpov – stock.adobe.com

## Das Wichtigste in Kürze

 * Abbruchkosten können entweder als Betriebsausgaben im Betriebsvermögen oder als
   Werbungskosten im Privatvermögen abgesetzt werden, abhängig von verschiedenen
   Faktoren.
 * Bei Abriss eines selbst errichteten Gebäudes sind Restbuchwert und Abbruchkosten
   sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig, es sei denn, der Abbruch dient allein
   dem Verkauf des Grundstücks.
 * Beim Erwerb eines Gebäudes ohne Abbruchabsicht sind Restbuchwert und Abbruchkosten
   als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Abbruchabsicht und anschließendem Neubau
   gehören die Kosten zu den Herstellungskosten des Neubaus, sonst werden sie dem
   Grundstück zugeordnet.
 * Wird ein privates Gebäude abgerissen und ein neues im Betriebsvermögen errichtet,
   gehören Restbuchwert und Abbruchkosten zu den Herstellungskosten. 

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## Abbruchkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Die steuerliche Behandlung von Abbruchkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich können diese Kosten **im Jahr des Abbruchs** entweder als Betriebsausgaben
im Betriebsvermögen oder als **Werbungskosten** bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung im Privatvermögen abgesetzt werden.

Für unterschiedliche Szenarien gelten hier verschiedene Arten der Kategorisierung:

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### Fall 1: Selbst errichtetes Gebäude wird abgebrochen

Wenn ein selbst errichtetes Gebäude abgerissen wird, sind der Restbuchwert des Gebäudes
und die Abbruchkosten sofort als **Betriebsausgaben** abzugsfähig. Im Privatvermögen
kann es zu einer Einschränkung des Werbungskostenabzugs kommen, wenn der Abbruch
allein erfolgt, um das Grundstück zu verkaufen.

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### Fall 2: Erworbenes Gebäude ohne Abbruchabsicht

Beim Erwerb eines Gebäudes ohne Abbruchabsicht sind der **Restbuchwert** und die
Abbruchkosten als Betriebsausgaben ebenso abzugsfähig. Die Abbruchabsicht wird jedoch
innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags unterstellt,
es sei denn, der oder die Steuerpflichtige widerlegt dies.

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### Fall 3: Erworbenes Gebäude mit Abbruchabsicht

Wird ein Gebäude mit Abbruchabsicht erworben und anschließend ein Neubau errichtet,
gehören die **Abbruchkosten** und der Restbuchwert zu den Herstellungskosten des
Neubaus. Existiert kein Neubau, werden die Abbruchkosten dem Grundstück zugeordnet.

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### Fall 4: Privatvermögen wird zum Betriebsvermögen

Wenn ein zum Privatvermögen gehörendes Gebäude abgerissen wird und anschließend 
ein neues Gebäude im Betriebsvermögen errichtet wird, gehören Restbuchwert und Abbruchkosten
zu den **Herstellungskosten** des neuen Wirtschaftsguts. 

Der Restbuchwert und die Abbruchkosten können jedoch auch sofort als Betriebsausgaben
abzugsfähig sein, wenn nachgewiesen wird, dass bei der Einlage des Gebäudes keine
Abbruchabsicht bestand.

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## Was gilt es zu beachten?

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Abbruchkosten ist es entscheidend, die spezifischen
Umstände des Abrissvorhabens zu berücksichtigen. Insbesondere die Unterscheidung
zwischen **Betriebsvermögen** und **Privatvermögen** sowie die** zeitlichen Rahmenbedingungen**
sind dabei von großer Bedeutung.

Um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, **frühzeitig die Unterlagen**
zu sammeln und im Zweifelsfall **professionelle steuerliche Beratung** in Anspruch
zu nehmen. Bei konkreten Projekten wie [Abbrucharbeiten in Mannheim](https://www.eber-abbruch.de/abbrucharbeiten-mannheim/)
unterstützt unser Experten-Team der EBER GmbH gerne und berät Sie umfassend.

Haben Sie Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie gerne unser Experten-Team der EBER****
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