Title: Schadstoffsanierungen in Baden-Württemberg: Diese Vorschriften gelten
Published: 13. April 2021
Last modified: 28. Juli 2025

---

# Schadstoffsanierungen in Baden-Württemberg: Diese Vorschriften gelten

 Veröffentlicht am 13. April 202128. Juli 2025

Obwohl die **Verwendung von Asbest seit 1993 verboten** ist, findet sich vor allem
in älteren Gebäuden diese versteckte Gefahr. Asbest ist krebserregend und kann andere
schwere Erkrankungen hervorrufen. Sämtliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
von asbesthaltigen Materialien müssen daher von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Wir bei EBER GmbH haben langjährige Erfahrung auf dem Gebiet [Schadstoffsanierung](https://www.eber-abbruch.de/schadstoffsanierung-asbestsanierung/)
in Stuttgart und Umgebung. Warum Schadstoffe entfernt werden müssen, was dabei zu
beachten ist und welche Vorschriften gelten, erfahren Sie hier. 

## Warum müssen Schadstoffe entfernt werden?

**Schwach gebundene Asbestprodukte** (z. B. in Leichtbauplatten) können durch Alterung
und äußere Einflüsse wie Luftströmung und Temperaturänderungen Asbestfasern freisetzen.
Diese halten sich in der Luft und können eingeatmet werden und so schwere Erkrankungen
hervorrufen. 

**Fest gebundene Asbestprodukte** (z.B. in Dach- und Fassadenplatten) sind in der
Regel gefahrlos. Handlungsbedarf besteht jedoch, wenn diese durch Renovierungsarbeiten
abgebrochen, beschädigt oder bearbeitet werden und so Asbestfasern freisetzen. Hier
ist eine sachgemäße Bearbeitung dringend notwendig!

## Schadstoffsanierung – aber richtig: Diese Vorschriften müssen Sie beachten

Die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit Asbest dürfen **nur von
zertifizierten Fachbetrieben** mit entsprechender Schutzausrüstung vorgenommen werden.
Bei Sanierungsarbeiten müssen die **Regelungen der Gefahrstoffverordnung** und der**
Technischen Regel für Gefahrstoffe** (TRGS 519) „Asbest-Abbruch, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten“ befolgt werden. 

Diese umfassen:

 * **Planung der Sanierungsarbeiten** von Beginn der Sanierung bis zur Entsorgung
 * **Tragen von Schutzausrüstung** und Einhaltung der Schutzmaßnahmen 
 * Keine Arbeit ohne **Fachkenntnis **an asbesthaltigen Materialien

Zur sicheren Sanierung und Entsorgung gesundheitsschädlicher Materialien muss daher
ein zertifizierter Fachbetrieb wie die EBER GmbH beauftragt werden. Wir führen nach
TRGS 519, 521 **zertifizierte Asbest- und KMF-Sanierungen** durch. 

© Arjan – stock.adobe.com

## Weitere Schutzmaßnahmen und Vorschriften im Umgang mit Asbest

Vor Beginn von Abbruch- und Sanierungsarbeiten durch den Fachbetrieb wird zunächst
eine **Gefährdungsbeurteilung** durchgeführt. Hier wird ermittelt, ob und in welcher
Form asbesthaltige Materialien vorliegen und ob Beschäftigte Asbeststaub ausgesetzt
sind. 

Daraufhin folgt eine **Anzeige an die Behörde**. Gewerbliche Tätigkeiten mit asbesthaltigen
Materialien müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. In Baden-Württemberg
sind das die Regierungspräsidien oder die Stadt- und Landkreise (Gewerbeaufsicht).
Die Anzeige wird von uns durchgeführt und enthält folgende Angaben:

 * Lage der Arbeitsstätte
 * Verwendete Arten und Mengen an Asbest
 * Ausgeübte Tätigkeit und angewandte Verfahren
 * Anzahl der beteiligten Personen
 * Beginn und Dauer der Arbeiten
 * Maßnahmen zur Begrenzung der Freisetzung von Asbestfasern

Anschließend wird ein Arbeitsplan erstellt. Dieser beinhaltet eine Beschreibung 
des Arbeitsverfahrens und der verwendeten Mittel zur Beseitigung der asbesthaltigen
Materialien, Angaben zur gewährleisteten **persönlichen Schutzausrüstung**. Er beschreibt
außerdem, wie geprüft wird, dass nach Abschluss der Abbruch- und Sanierungsarbeiten
im Arbeitsbereich keine Gefährdung durch Asbest besteht. Dieser Plan garantiert 
eine **sichere und effektive Schadstoffsanierung**. Wenden Sie sich bei weiteren
Fragen rund um das Thema Asbest gerne an uns von der EBER GmbH.

## Beitragsnavigation

[Lang erwarteter Abbruch in Reutlingen: der Fußgängersteg am Konrad-Adenauer-Platz](https://www.eber-abbruch.de/lang-erwarteter-abbruch-in-reutlingen-der-fussgaengersteg-am-konrad-adenauer-platz/)

[Abbruch: Was passiert eigentlich mit den Abfällen?](https://www.eber-abbruch.de/abbruch-was-passiert-eigentlich-mit-den-abfaellen/)