Asbest fachgerecht entsorgen: Diese Regeln gelten

Da Asbest laut Gefahrstoffverordnung ein hohes Gesundheitsrisiko birgt, erfolgt die Entsorgung, ebenso wie die Demontage und Sanierung nach den Vorschriften der TRGS 519, welche besagen, dass niemand durch Asbest in Gefahr gebracht werden darf. Einen Schutzanzug sowie eine Atemmaske bei der Entsorgung von Asbest zu tragen, ist Pflicht. Wir von der EBER GmbH haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengetragen, die Sie benötigen, wenn es um eine fachgerechte Asbestentsorgung geht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie wird Asbest entsorgt?
  3. Kann man Asbest selbst entsorgen?
  4. Was passiert bei unerlaubter Entsorgung?
  5. Wo kann Asbest verbaut sein?
Asbest fachgerecht entsorgen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Da Asbest ein Gesundheitsrisiko darstellt, muss jeder, der damit arbeitet, einen Schutzanzug mit Atemmaske tragen.
  • Auch wenn die Entsorgung von Asbest durch einen zertifizierten Betrieb empfohlen wird, kann man diese unter Berücksichtigung wichtiger Sicherheitsmaßnahmen und strengen Richtlinien auch selbst durchführen.
  • Asbest galt früher als Wundermittel in der Bauindustrie. Deswegen wurde es für die unterschiedlichsten Bereiche benutzt und ist oft in alten Häusern verbaut.

Wie wird Asbest entsorgt?

Bei der Entsorgung von Asbest ist es wichtig, dieses zu Beginn feucht zu lagern und keinesfalls umzufüllen. Alle Asbestabfälle müssen staubdicht in Big Bags oder speziellen Containern verpackt werden, wobei eine Staubentwicklung stets vermieden werden sollte. Nachdem die Abfälle verpackt sind, ist es wichtig, diese als gefährliche Abfälle zu kennzeichnen. Ein Containerdienst wird die Abfälle von der Baustelle beseitigen und als Sondermüll entfernen. Dafür werden immer eine entsprechende Transportgenehmigung, ein Begleitschein sowie ein Entsorgungsnachweis benötigt.

Kann man Asbest selbst entsorgen?

Auch wenn stets empfohlen wird, Asbest von einem zertifizierten Betrieb entsorgen zu lassen, gibt es einige wenige Ausnahmen, die es erlauben, eine überschaubare Menge Asbest selbstständig zu entsorgen. Dafür gelten wichtige Sicherheitsmaßnahmen und strenge Richtlinien. Spezielle Behälter oder sogenannte Big Bags sind Pflicht und auch der Entsorgungsnachweis muss vorliegen. Kleinere Mengen von Asbest werden von Asbestentsorgungsunternehmen, Wertstoffhöfen und Deponien entgegengenommen, während größere Mengen nur auf einer Sonderdeponie entsorgt werden können.

Was passiert bei unerlaubter Entsorgung?

Die richtige Abfallentsorgung, egal ob gefährlicher oder ungefährlicher Stoffe, soll nicht nur der Umwelt dienen, sondern ebenso der Menschheit. Deshalb ziehen unerlaubte Entsorgungen jeglicher Art auch unterschiedlich hohe Sanktionen mit sich. Jedoch gilt die Entsorgung von krebserregenden Stoffen, wie Asbest, als Straftat. Jeder, der Asbest ohne Genehmigung lagert, sammelt, befördert oder beseitigt, muss laut StGB mit einer erheblichen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Wo kann Asbest verbaut sein?

Da Asbest früher als Wundermittel in der Bauindustrie galt, wurde es für die unterschiedlichsten Bereiche benutzt und oft in alten Häusern verbaut. Folgendes sollte auf verarbeitete Asbestfasern untersucht und fachgerecht saniert sowie entsorgt werden.

  • Asbestrohre
  • Dämmstoffe
  • Elektrogeräte
  • Nachtspeicheröfen
  • Geformter Asbestzement
  • Dächer aus Eternitplatten
  • Gewölbte Faserzementplatten

Um Ihnen bei einer fachgerechten Entsorgung zu helfen, stehen wir von der EBER GmbH Ihnen gerne mit unserer Asbestsanierung in Stuttgart zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und lassen Sie sich umfassend beraten, denn wir wissen, worauf es ankommt.